Oberländer Ufer 184
50968 Köln (Marienburg)
Tel: +49 221 / 379 739 61
Fax: +49 221 / 67 00 99 – 67
AGB Ärzte/med. Fachpersonal
-
Vertragsgegenstand/Geltungsbereich
-
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Ärzten und medizinischem Fachpersonal (im Folgenden Interessenten genannt) zur zeitlich befristeten Übernahme ärztlicher Tätigkeit oder zur Festanstellung in Kliniken, Praxen, Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen (im folgenden Einrichtungen genannt).
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer und vollumfänglich für die Geschäftsbeziehung zwischen der DOCandCARE Serice GmbH (im Folgenden Agentur genannt) und den Interessenten.
-
-
Leistungs- bzw. Ablaufbeschreibung
-
Die Agentur vermittelt Interessenten an entsprechende Einrichtungen. Hierbei kann es sich um befristete Tätigkeiten oder um eine Festanstellung handeln.
-
Die Agentur schuldet weder den Erfolg einer Vermittlung, noch eine Ersatzkraft bei Ausfall, sondern lediglich die Dienstleistung.
-
Die Agentur unterhält eine stets aktualisierte Datenbank mit Profilen der Einrichtungen und der Interessenten. Zur Registrierung füllen die Interessenten das Anmeldeformular auf der Homepage www.docandcare.com aus. Nach Registrierung kann der Interessent seine Daten jederzeit online in seinem Profil ändern.
Ersatzweise kann der Interessent seine Daten auch telefonisch, per Fax, persönlich oder postalisch erteilen. Es gilt § 3 der AGBs.
Sollte das Profil des Interessenten auf eine Stelle passen, wird der Interessent von der Agentur eine Anfrage erhalten. Bei Zusage durch den Interessenten, vermittelt die Agentur dessen Daten an die Einrichtung, welche sich gegebenenfalls mit dem Interessenten in Verbindung setzt.
Möchte die Einrichtung den Arzt beschäftigen, stellt die Agentur eine anwaltlich geprüfte Vorlage eines Honorararztvertrages/Arbeitsvertrages zur Verfügung. Der Interessent übersendet der Agentur nach Abschluss des Vertrages eine Kopie des unterzeichneten Werkes.
-
-
Vertragsschluss
-
Der Vertragsschluss kommt zustande, indem der Interessent sich online bei der Agentur gemäß § 2 der AGBs registriert. Die Agentur wird dem Interessent im Anschluss an die Registrierung einen Vermittlungsvertrag in zweifacher Ausfertigung auf postalischem Weg zukommen lassen. Der Interessent hat eine dieser Ausfertigungen unterzeichnet an die Agentur zurück zusenden. Mit Unterzeichnung kommt der Vertrag zustande.
-
Der Vertrag kann darüber hinaus auch per Fax, Email oder postalisch bei der Agentur angefordert werden.
-
-
Pflichten des Interessenten
-
Der Interessent überlässt der Agentur zur Vermittlung alle erforderlichen Unterlagen, die seine Qualifikation für eine bestimmte Stelle nachweisen. Er versichert, dass alle Unterlagen, die er abgibt, gültig und wirksam sind.
-
Der Interessent überlässt der Agentur auch alle weiteren Unterlagen und Informationen, die zur Vermittlung erforderlich sind, insbesondere
-
Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
-
Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises
-
Kopie des Arztausweises
-
Kopie der Approbationsurkunde, der Facharztweiterbildung und sonstigen Qualifikationen
-
Ausbildungsnachweise, Zeugnisse
-
ggf. Police der Berufshaftpflichtversicherung
-
Mitgliedsnummer der zuständigen (Zahn-)Ärztekammer
-
-
Der Interessent hat die Agentur unverzüglich über Sachverhalte zu informieren, die die Vermittlung beeinträchtigen, über Dienstverhinderungen und über Änderungen des Anstellungs- oder Honorararztvertrages.
-
Der Interessent hat das Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich der Agentur mitzuteilen und den unterzeichneten Anstellungs- oder Honorararztvertrag in Kopie zu übersenden.
-
Der Interessent benutzt die von der Agentur zur Verfügung gestellten Vorlagen zu Arbeitsverträgen, sofern die Einrichtung nicht eigene verwenden möchte.
-
Bei einer Honorararzttätigkeit notiert der Interessent die abgeleisteten Stunden in einem von der Agentur auf deren Homepage www.docandcare.de zum Download bereit gestelltem Honorarabrechnungsbogen. Der Abrechnungsbogen muss von dem der Klinikleistung bzw. dem für den Interessenten im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit Verantwortlichen unterzeichnet und gestempelt werden. Der Bogen wird der Agentur vom Interessenten wöchentlich in Kopie zugesendet.
-
-
Anstellungsverträge
-
Der Interessent nutzt für die Vermittlung einer Festanstellung, ob befristet oder unbefristet, eine anwaltlich geprüfte Vorlage eines Anstellungsvertrages der Agentur, sofern die Einrichtung nicht einen eigenen vorlegt und nutzen möchte.
-
Die Vorlage kann entsprechend den individuell ausgehandelten Vereinbarungen mit der Einrichtung angepasst werden.
-
Die Agentur hat auf die Ausgestaltung des Anstellungsvertrages insofern keinen Einfluss. Die Inhalte des Anstellungsverhältnisses sind vielmehr Sache des Interessenten und der Einrichtung.
-
Der Interessent hat die Agentur unverzüglich über den Abschluss des Anstellungsvertrages zu informieren und eine Kopie des unterzeichneten Vertrages zu übersenden.
-
-
Honorararztverträge
-
Der Interessent nutzt für die Vermittlung einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit auf Honorarbasis, ob befristet oder unbefristet, eine anwaltlich geprüfte Vorlage eines Honorararztvertrages der Agentur, sofern die Einrichtung nicht einen eigenen vorlegt und nutzen möchte.
-
Die Vorlage kann entsprechend den individuell ausgehandelten Vereinbarungen mit der Einrichtung angepasst werden.
-
Die Agentur hat auf die Ausgestaltung des Vertrages insofern keinen Einfluss. Die Inhalte des Vertragsverhältnisses sind vielmehr Sache des Interessenten und der Einrichtung.
-
Der Interessent hat die Agentur unverzüglich über den Abschluss des Vertrages zu informieren und eine unterzeichnete Kopie des Vertrages an die Agentur zu übersenden.
-
-
Abrechnung
Der Interessent rechnet seine Vergütung direkt mit der Einrichtung ab. Das gilt für jegliche vermittelte Tätigkeit durch die Agentur. Eine Vorfinanzierung durch die Agentur findet insofern nicht statt.
Eine Kopie der Abrechnung erhält die Agentur.
-
Haftung
-
Die Agentur haftet nur für Arglist und vertragstypische Schäden aus dem Vermittlungsvertrag, die entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit des Interessenten.
-
Die Agentur haftet nicht für:
-
Pflichtverletzungen aus dem Honorarvertrag zwischen dem Interessenten und der Einrichtung
-
Pflichtverletzungen aus dem Anstellungsvertrag zwischen dem Interessenten und der Einrichtung
-
die Richtigkeit der Angaben des Interessenten
-
die vom Interessenten überlassenen Unterlagen und Informationen
-
die Qualifikation und Fähigkeit des Interessenten
-
unerlaubte Handlungen des Interessenten
-
Schadensersatzverpflichtungen aus der ärztlichen oder sonstigen medizinischen Tätigkeit des Interessenten
-
-
-
Versicherungsschutz
Die Agentur schließt keine Versicherungen für die zu vermittelnde ärztliche Tätigkeit des Interessenten ab. Dieser hat insofern auch keinen Anspruch auf eine Versicherung gegenüber der Agentur. Vielmehr ist er hierfür selbst verantwortlich.
-
Datenschutz
Der Interessent stimmt der gesonderten Datenschutzerklärung sowie der gesonderten Vereinbarung zu Verarbeitung und Übermittlung seiner Daten zu.
-
Kündigung
-
Jede Vertragspartei kann den Vermittlungsvertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
-
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
-
-
Auftragsverhältnis
Nachdem der Arzt über die Agentur für ein bestimmtes Auftragsverhältnis an eine medizinische Einrichtung vermittelt wurde, wird der Arzt dieses Auftragsverhältnis nicht unter Umgehung der Agentur eingehen. Jegliche durch die Agentur zustande gekommenen Auftragsverhältnisse lassen den (durch die medizinische Einrichtung zu zahlenden) Honoraranspruch entstehen. Unter zustande kommen ist dabei die Kontaktherstellung für ein von der Einrichtung bei der Agentur in Auftrag gegebene Jobbeschreibung. Nach Vertragsabschluss ist ein Vertragsverhältnis zwischen der Einrichtung und dem Arzt unter Umgehung der Agentur innerhalb von 4 Wochen nicht möglich. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,- fällig.
-
Vertragsbeginn und -laufzeit
-
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages zur Vermittlung zwischen Interessenten und der Agentur.
-
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet mit Kündigung.
-
-
Verschwiegenheit
-
Die Vertragspartner vereinbaren wechselseitig, über die einzelnen Vermittlungsverträge sowie alle im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Informationen, Stillschweigen zu bewahren. Das gilt auch für alle sonstigen Informationen, die den Geschäftsbetrieb der Agentur betreffen.
-
Bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000 fällig und sofort zahlbar.
-
-
Aufrechnungsverbot
Der Interessent ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind von der Agentur nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.
-
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
-
Die Agentur behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die DOCandCARE Service GmbH jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden an den Interessenten per E-Mail oder Post übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Interessent ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail/des Briefes widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Die Agentur wird die Interessenten in der E-Mail/dem Brief auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hinweisen. Bei Widerspruch hat jede Partei das Recht, die Geschäftsbeziehung, wie in Nr. 13 vorgesehen, zu beenden.
-
Die Möglichkeit der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht aber weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang zum Nachteil der Interessenten einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen für den Interessenten.
-
-
Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Interessenten ist der Geschäftssitz der Agentur.
-
Rechtswahl
-
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Interessenten sowie diese AGB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
-
Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist dabei jedoch ausgeschlossen.
-
-
Schlussbestimmung
-
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen und Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall soll der Vertrag mit einer Regelung durchgeführt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unter Berücksichtigung des Zwecks am nächsten kommt. Dies gilt für etwaige Lücken des Vertrages entsprechend.
-
Ansprüche aus diesem Vertrag müssen von beiden Parteien spätestens 3 Monate nach Beendigung einer vermittelten Tätigkeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Alle nicht in dieser Form erhobenen Ansprüche gelten nach Ablauf der Frist als verwirkt.
-